Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen wurde 1992 von der Bundesregierung als unabhängiges Beratergremium eingerichtet. Heute hat die Geschäftsstelle ihren Sitz in Berlin.

Der Beirat besteht aus bis zu 9 Mitgliedern (bis 2000 bis zu 12 Mitgliedern) und ist direkt der Bundesregierung zugeordnet. Er wird im 2-Jahres-Rhythmus abwechselnd vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) federführend betreut. Die Mitglieder werden von den federführenden Ministerien im Einvernehmen mit den beteiligten Ressorts für die Dauer von vier Jahren berufen.

Alle 2 Jahre (bis 2000 jährlich) fertigt der WBGU ein Gutachten mit Handlungs- und Forschungsempfehlungen zur Bewältigung globaler Umwelt- und Entwicklungsprobleme an. Die Themen der Hauptgutachten werden vom Beirat selbst gewählt. Der Beirat ist nur an den im Erlass begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig.

In Sondergutachten nimmt der WBGU zu aktuellen Anlässen Stellung, so beispielsweise zur ersten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Berlin (1995) oder zum Kyoto-Protokoll (1997). Die Anrechnung der biologischen Quellen und Senken im Rahmen des Kyoto-Protokolls war Thema des Sondergutachtens von 1998, das Sondergutachten von 2003 beschäftigt sich mit dem Entwurf von Klimaschutzstrategien für das 21. Jahrhundert. Mit der Erstellung von Sondergutachten und Stellungnahmen kann der WBGU von der Bundesregierung beauftragt werden.

Hauptaufgabe des interdisziplinär besetzten Beirats ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse aus allen Bereichen der globalen Umweltveränderungen und ihrer Folgen auszuwerten und Vorschläge zu deren Bewältigung in ihrem ökologischen, sozialen und ökonomischen Kontext zu unterbreiten. Dazu soll er unter anderem auch auf neue Problemfelder hinweisen, Forschungsdefizite aufzeigen und nationale wie auch internationale Politiken zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung beobachten und bewerten.