Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU)
Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU oder Umweltrat) wurde 1971 von der Bundesregierung eingerichtet und hat sich im Frühjahr 1972 erstmalig konstituiert. Heute befindet sich die Geschäftsstelle des SRU in Berlin.
Er setzt sich aus sieben Hochschullehrern verschiedener Fachdisziplinen zusammen, die über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen müssen. Die Ratsmitglieder werden für vier Jahre vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Zustimmung der Bundesregierung berufen.
Der SRU ist ein Beratungsgremium mit dem Auftrag,
- die Umweltsituation und Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und deren Entwicklungstendenzen darzustellen und zu begutachten sowie
- umweltpolitische Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzuzeigen.
Alle vier Jahre (bis 2004: alle zwei Jahre) ist entsprechend dem Auftrag ein Gutachten zu erstellen und der Bundesregierung zu übergeben. Es beschreibt und kommentiert aktuelle umweltpolitische Entwicklungen und behandelt vertieft zumeist einige Schwerpunkthemen.
Darüber hinaus erarbeitet der SRU Sondergutachten, in denen spezielle Umweltprobleme ausgewählt und umfassend untersucht werden. Außerdem spricht der Umweltrat der Bundesregierung gegenüber in Stellungnahmen und Kommentaren Empfehlungen zu aktuellen Fragen der Umweltpolitik aus.
Der SRU ist nur an den im Erlass begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig. Er entscheidet also eigenständig über die Themen seiner Gutachten und Stellungnahmen und ist in der Begutachtung der Umweltsituation und Umweltpolitik sowie in seinen Empfehlungen an keine Vorgaben gebunden.