Treibhausgas-Emissionen
Deutschland und Europäische Union
Nach Artikel 4 und 12 der Klimarahmenkonvention
(UNFCCC) müssen die der Konvention beigetretenen Industriestaaten (Annex I Parties) jährlich über ihre Treibhausgas-Emissionen berichten. In Deutschland fertigt das Umweltbundesamt
diese Berichte an.
Die europäische Sammelstelle ist die Europäische Umweltagentur
in Kopenhagen. Von dort werden die Berichte der Mitgliedstaaten im Auftrag der EU-Kommission an das Sekretariat der Klimarahmenkonvention
in Bonn übermittelt.
Zur Berichterstattung gibt das Sekretariat der Klimarahmenkonvention Richtlinien
heraus; das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC
) hat zur Erstellung nationaler Treibhausgas-Inventare Richtlinien
entwickelt, die Grundlage für die UNFCCC-Richtlinien sind.
Durch das Kyoto-Protokoll
wurden die Berichterstattungspflichten der Klimarahmenkonvention erweitert
. In der EU wurde durch die Entscheidung 280/2004/EG
(Kurzdarstellung
) ein neues System zur Beobachtung und Mitteilung der Emissionen von Treibhausgasen eingeführt, um die aus dem Rahmenübereinkommen und dem Kyoto-Protokoll resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen.
Die Europäische Umweltagentur gibt viele einschlägige Berichte im Themenbereich Klimawandel
heraus. Auch Informationen hinsichtlich des Erfüllungsstands der Reduktionsverpflichtungen, die für die europäischen Länder aufgrund des Kyoto-Protokolls und des Burden Sharing Agreements bestehen, lassen sich hier finden. In den oben genannten Inventarberichten
wird der aktuell erreichte Emissionsstand den Reduktionszielen gegenübergestellt; in den Berichten über Treibhausgas-Emissionstrends und Projektionen werden die voraussichtlichen Emissionen am Ende der ersten Verpflichtungsperiode mit den Reduktionszielen verglichen.
Klimaschutz-Monitor
