Treibhausgas-Emissionen

Aus der Klimarahmenkonvention und dem Kyoto-Protokoll ergeben sich für alle Vertragsparteien, unter anderem für die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten, Berichterstattungspflichten zu Treibhausgas(THG)-Emissionen. Auch Deutschland muss jährlich seine Emissionen der sechs sogenannten Kyoto-Gase bilanzieren (Kohlendioxid CO2, Distickstoffoxid N2O, Methan CH4, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe H-FKW bzw. HFC, perfluorierte Kohlenwasserstoffe FKW bzw. PFC, Schwefelhexafluorid SF6).

 

Viele Bundesländer stellen in regelmäßigen Abständen CO2-Bilanzen auf; einige haben die Betrachtung auf weitere Kyoto-Gase ausgedehnt, meist Methan und Distickstoffoxid.

 

Neben einer kurzen Erläuterung der Berichterstattungspflichten sind auf den beiden Folgeseiten Links zu aktuellen THG-Bilanzierungen von Deutschland und der EU sowie den Bundesländern zusammengestellt.

 

 

Mit einem CO2-Rechner, wie Sie ihn beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden, können Sie Ihren persönlichen CO2-Ausstoß ermitteln.

 
 
Fachzentrum Klimawandel Hessen
Letzte Änderung: 18.10.2010