Klimaschutzprogramme

Europäische Union

 

Im Juni 2000 startete das Europäische Klimaschutzprogramm (ECCP) mit dem Ziel, die Elemente einer Strategie zur Erreichung der Kyoto-Verpflichtungen der EU (Verringerung der Treibhausgas-Emissionen um 8 % bis 2008/2012) zu identifizieren und zu entwickeln. Hierzu sollen neue gemeinschaftliche Gesetzesinitiativen und Programme zur Unterstützung der Klimapolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten vorbereitet werden.

 

Die Mitteilung der Europäischen Kommission vom März 2000 zu politischen Konzepten und Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (KOM(2000) 88) erläutert die wichtigsten Inhalte des Programms. Das ECCP wird in einem Konsultationsverfahren durchgeführt; in Arbeitsgruppen werden von einer Vielzahl von Interessengruppen (Stakeholder) Empfehlungen an die Kommission ausgearbeitet, die daraus Vorschläge für Rechtsvorschriften entwickelt.

 

Im ECCP I (2000 - 2003) wurde ein Aktionsplan (Kurzdarstellung) zur Durchführung der ersten Phase des ECCP erstellt. Außerdem wurden Vorschläge zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die Mitgliedsstaaten, zur Regulierung bestimmter fluorierter Gase, zum Emissionshandel und zur Förderung von Biokraftstoffen erarbeitet.

 

Die Mitteilung der Kommission vom Februar 2005 zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung (KOM(2005) 35) (Kurzdarstellung) enthält Empfehlungen für die Klimapolitik der EU. Für das ECCP wurde vorgeschlagen, in einer neuen Phase die bisherigen Fortschritte zu bewerten und neue Maßnahmen zu erwägen. Daraufhin startete im Oktober 2005 das ECCP II mit einer Konferenz der Interessengruppen. Es wurden mehrere Arbeitsgruppen gegründet, die Empfehlungen z. B. zu CO2-Emissionen von Pkw und zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel erarbeiteten.

 

„20-20-20-Ziele“

Auf Grundlage der Arbeiten im Rahmen des ECCP werden von der EU Maßnahmen vorgeschlagen, um den Temperaturanstieg auf 2 °C gegenüber dem Niveau vor der Industrialisierung zu begrenzen. Auf der Tagung des Europäischen Rates im März 2007 haben die Staats- und Regierungschefs der EU eine integrierte Klima- und Energiepolitik auf den Weg gebracht. Hierzu wurden drei Ziele vereinbart:

  • eine Senkung der Treibhausgase gegenüber 1990 um mindestens 20 % bis 2020 (oder sogar um 30 %, sofern sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen und die wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer zu einem fairen und angemessenen Beitrag verpflichten)
  • ein verbindliches Ziel in Höhe von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch der EU bis 2020.
  • eine Verminderung des Energieverbrauchs um 20 % bis 2020 durch verbesserte Energieeffizienz.

 

Im Januar 2008 hat die Europäische Kommission ein Klima- und Energiepaket zur Umsetzung der o.g. Ziele vorgeschlagen, das seit 2009 in Kraft getreten ist. Kern des Pakets sind die Bereiche Emissionshandel, Aufteilung der Reduktionsverpflichtung ("effort sharing"), erneuerbare Energien sowie CO2-Abscheidung und -Speicherung.

 

Zur Erreichung von Langzeitzielen bis zur Jahrhundertmitte hat die Europäische Kommission im März 2011 einen Plan vorgelegt, der eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80-95 % gegenüber 1990 vorsieht. Der Fahrplan beschreibt die Umgestaltung der Europäischen Union in eine wettbewerbsfähige CO2-arme Wirtschaft bis 2050 (Hintergrundinformation).

 

Anpassung an den Klimawandel

Um neben den Anstrengungen zur Reduktion der THG-Emissionen auch auf die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels zu reagieren, hat die Europäische Kommission im Juni 2007 das Grünbuch zur Anpassung an den Klimawandel in Europa (Kurzdarstellung) veröffentlicht. Es basiert auf den Ergebnissen des ECCP und zeigt Optionen für Anpassungsmaßnahmen der EU auf.

 

Im April 2009 ist das Weißbuch Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen erschienen (siehe hierzu auch die Zusammenfassung für Bürger). Das Dokument gibt den Rahmen vor, mit dem die Anfälligkeit der EU gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels gemindert werden soll. Die Rahmenregelung der EU soll in zwei Phasen umgesetzt werden: In Phase 1 (2009 - 2012) soll die Grundlage für eine umfassende EU-Anpassungsstrategie gelegt werden, die in Phase 2 (ab 2013) umgesetzt werden soll.

 
 
Fachzentrum Klimawandel Hessen
Letzte Änderung: 15.09.2011