Klimaschutzprogramme
Deutschland
Im Herbst 2000 verabschiedete das Bundeskabinett ein Nationales Klimaschutzprogramm, in dem die Leitlinien für das klimaschutzpolitische Handeln festgelegt wurden. Das Programm wurde im Sommer 2005 durch Beschluss der Bundesregierung fortgeschrieben.
Mit dem Nationalen Klimaschutzprogramm 2005 soll die Erreichung des Ziels, das sich aus der Umsetzung der Kyoto-Verpflichtungen für Deutschland ergibt, sichergestellt werden (Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 21 % im Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990).
Ausgehend von einer Analyse der Klimaschutzpolitik der letzten fünf Jahre wurde der noch bestehende Handlungsbedarf ermittelt. Bei den Sektoren Energiewirtschaft und Industrie ist die Erreichung des für 2008-12 festgelegten Emissions-Zielwerts durch das neue Instrument des Emissionshandels gewährleistet, wohingegen in den Sektoren Verkehr und private Haushalte noch Handlungsbedarf besteht. Deshalb enthält das Klimaschutzprogramm 2005 Maßnahmenkataloge für diese beiden Schwerpunktbereiche.
Das Nationale Klimaschutzprogramm 2005 liegt als Langfassung
und daneben auch als Kurzfassung
vor.
Integriertes Energie- und Klimaprogramm
Im August 2007 hat das Bundeskabinett 29 Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm
beschlossen. Im Bericht zur Umsetzung
vom Dezember 2007 plant die Bundesregierung als deutschen Beitrag für ein internationales Klimaschutzabkommen nach 2012, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % unter das Niveau von 1990 zu reduzieren, falls die EU in demselben Zeitraum ihre Emissionen um 30 % reduziert. Dazu wurde ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das wesentliche Eckpunkte des Programms aufgreift. Der Umsetzungsbericht konkretisiert zudem alle in den Eckpunkten genannten Maßnahmen.
Ein Hintergrundpapier
des Bundesumweltministeriums führt die einzelnen Vorschläge für Gesetzesnovellen und neue Gesetze auf, die im Maßnahmenpaket zum Programm vorgesehen sind. Durch Realisierung dieser Maßnahmen soll eine THG-Emissionssenkung von 36 % gegenüber 1990 erreicht werden.
Die Koalitionsvereinbarung von 2009 sowie das im Oktober 2010 vom Bundestag beschlossene Energiekonzept
sehen als Ziel eine 40 %-ige Reduktion der THG-Emissionen bis 2020 vor.
Förderprogramme
Informationen über Förderprogramme können der Förderdatenbank des Bundes
entnommen werden. Sie vermittelt einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Anpassung an den Klimawandel
Parallel zur Minderung von Treibhausgasen muss auch auf vielfältige, nicht mehr vermeidbare Folgen des Klimawandels reagiert werden. Um der Anpassung an die Klimafolgen frühzeitig zu begegnen, wurde im Dezember 2008 die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel
(DAS) beschlossen (siehe auch Kurzfassung
). Wesentliches Ziel der DAS ist die Stärkung der Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme.
Die DAS stellt einen Rahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland dar. Auf dieser Grundlage sollen in den kommenden Jahren unter Einbeziehung der Risiken des Klimawandels, des möglichen Handlungsbedarfs und entsprechender Ziele die Anpassungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. In einem nächsten Schritt wird bis zum Frühjahr 2011 ein Aktionsplan Anpassung erstellt, an dessen Erarbeitung die Länder und andere gesellschaftliche Gruppen beteiligt werden.
Klimaschutz-Monitor
