Abkommen und Vereinbarungen zum Klimaschutz

Internationale Ebene

 

Klimarahmenkonvention

Auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro wurde die Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) verabschiedet.

 

Sie trat 1994 in Kraft, nachdem sie von mehr als 50 Staaten ratifiziert worden war (aktueller Status der Ratifizierung). Die Klimarahmenkonvention hat zum Ziel, eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird.

 

Die Verhandlungen im Rahmen der Klimarahmenkonvention finden jährlich als "Conference of the Parties to the Convention" (COP) statt. Auf den Konferenzen werden jeweils mehrere Entscheidungen und Resolutionen verabschiedet, von denen einige besondere Bedeutung erlangt haben (z. B. das Kyoto-Protokoll, die "Bonn Agreements" oder die "Marrakesh Accords").

 

Kyoto-Protokoll

Im Kyoto-Protokoll (deutsche Übersetzung), das 1997 auf COP 3 verabschiedet wurde, wurden für die industrialisierten Vertragsstaaten verbindliche Reduktionsziele für den Ausstoß der sechs wichtigsten Treibhausgase ("Kyoto-Gase": Kohlendioxid CO2, Distickstoffoxid N2O, Methan CH4, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe H-FKW bzw. HFC, perfluorierte Kohlenwasserstoffe FKW bzw. PFC, Schwefelhexafluorid SF6) formuliert. Insgesamt soll so in den Industrienationen bis 2008/2012 eine Reduktion der Kyoto-Gase um mindestens 5 % erreicht werden, wobei als Bezugsjahr in der Regel 1990 zu verwenden ist und die Staaten in unterschiedlichem Maß zur Erfüllung des Ziels beitragen müssen.

 

Außerdem werden in dem Protokoll die sogenannten Kyoto-Mechanismen, auch als "flexible Mechanismen" bezeichnet, festgelegt:

  • Emissionshandel zwischen Industrieländern (Emissions Trading, ET)
  • Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM): gemeinsame Klimaschutzprojekte von Industrie- und Entwicklungsländern in einem Entwicklungsland
  • gemeinsame Umsetzung (Joint Implementation, JI): gemeinsame Klimaschutzprojekte von Industrieländern in einem Industrieland.

 

Damit das Kyoto-Protokoll völkerrechtlich in Kraft treten konnte, musste es durch mindestens 55 Staaten ratifiziert werden, wobei der CO2-Emissionsanteil der ratifizierenden Industrieländer außerdem festgelegt ist (mindestens 55 % der 1990er CO2-Emissionen der Industrieländer). Nachdem Russland das Kyoto-Protokoll ratifiziert hat, trat es im Februar 2005 in Kraft (aktueller Status der Ratifizierung). Nach Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls sind jährliche "Meetings of the Parties to the Kyoto Protocol" vorgesehen, die jeweils gleichzeitig mit den COPs abgehalten werden (CMP - Conference of the Parties serving as the Meeting of the Parties to the Kyoto Protocol).

 

Für den Fall, dass ein Vertragsstaat seine Reduktionsverpflichtungen bis 2008/12 nicht erfüllt, wurde auf CMP 1 endgültig über die dann greifenden Konsequenzen entschieden (siehe Abschnitt XV, Absatz 5). Das entsprechende Land

 

  • muss in der zweiten Verpflichtungsperiode (2013-17) das 1,3-fache der bis 2012 zu viel ausgestoßenen Emissionen zusätzlich vermeiden,
  • muss einen Aktionsplan vorlegen zur Einhaltung des verstärkten Ziels in der nächsten Verpflichtungsperiode,
  • verliert die Berechtigung, an den flexiblen Mechanismen teilzunehmen, bis diese wiederhergestellt wird.

 

Bis Ende 2009 soll ein neues weltweites Klimaschutzabkommen für die Zeit nach 2012 ausgehandelt werden; der Verhandlungsfahrplan hierfür wurde auf COP 13 in Bali beschlossen.

 
 
Fachzentrum Klimawandel Hessen
Letzte Änderung: 18.10.2010