Abkommen und Vereinbarungen zum Klimaschutz

Europäische Union

 

Im April 2002 hat die Europäische Union mit der Entscheidung des Rates 2002/358/EG (Kurzdarstellung) das Kyoto-Protokoll genehmigt, das eine Reduktion der EU-Treibhausgasemissionen um 8 % bis 2008-2012 gegenüber 1990 vorgibt. In derselben Entscheidung wird auch festgehalten, wie dieser Zielwert zwischen den einzelnen europäischen Ländern aufzuteilen ist.

 

Die EU-interne Lastenverteilung wurde bereits im Juni 1998 beschlossen ("Burden Sharing Agreement"). Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen und industriellen Situation in den EU-Mitgliedsstaaten sind den jeweiligen Gegebenheiten der Länder angepasste Reduktionsverpflichtungen vorgesehen. So wurde beispielsweise als Zielvorgabe für Deutschland eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 21 % bis 2008/12 festgelegt.

 

Im Oktober 2003 wurde mit der Richtlinie 2003/87/EG (Kurzdarstellung) ein System für den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten in der EU eingeführt, um damit auf kosteneffiziente Weise eine Verringerung von Treibhausgasemissionen zu erreichen.

 

Die so genannte Verbindungs-Richtlinie (Linking Directive), die im November 2004 in Kraft trat, änderte die Richtlinie zum Emissionshandel dahingehend, dass mit ihr die Voraussetzungen für die Einbeziehung von Emissionsgutschriften aus den projektbezogenen Kyoto-Mechanismen (Joint Implementation und Clean Development Mechanism) geschaffen wurden.

 

Auf einer EU-Internetseite sind weitere wichtige europäische Rechtsakte auf dem Gebiet des Klimaschutzes zusammengestellt.

 

Neben dem rechtlichen Instrumentarium (Richtlinien, Entscheidungen, Mitteilungen etc.) gibt es außerdem Selbstverpflichtungen als Bestandteil der Gemeinschaftsstrategie zur Verringerung der CO2-Emissionen. Von der Europäischen Kommission wurden Vereinbarungen mit den europäischen, japanischen und koreanischen Automobilherstellern getroffen, in denen diese sich verpflichten, die CO2-Emissionen ihrer Neufahrzeuge zu senken. Als Emissionsziel enthalten alle drei Verpflichtungen für neue Pkws einen durchschnittlichen Wert von 140 g CO2/km. Dieser Wert, der im Wesentlichen durch verbesserte Technologien erreicht werden soll, entspricht in etwa dem Verbrauch von 5,8 l Benzin bzw. 5,25 l Diesel auf 100 km. Die europäischen Hersteller haben sich zur Erreichung des Ziels bis 2008, die japanischen und koreanischen bis 2009 verpflichtet.

 
Fachzentrum Klimawandel Hessen
Letzte Änderung: 06.07.2010