Abkommen und Vereinbarungen zum Klimaschutz

Der Klimaschutz hat in den letzten Jahren zunehmend an politischer Bedeutung gewonnen, wie sich unter anderem in Abkommen und Vereinbarungen zeigt, die auf unterschiedlichen Ebenen getroffen wurden.

 

Auf internationaler Ebene werden zum einen zwischenstaatliche Abkommen geschlossen, die - wie beispielsweise das Kyoto-Protokoll - durch Festlegung verbindlicher Reduktionsziele einen verpflichtenden Charakter für die Vertragsparteien haben. Zum anderen werden auch Vereinbarungen getroffen, die zwar Absichtserklärungen enthalten, denen aber verpflichtende Festlegungen für die beteiligten Staaten fehlen.

 

Im europäischen Kontext nehmen Rechtsakte, die von den Organen der EU erlassen werden, eine zentrale Stellung ein; sie sind für die Mitgliedsstaaten verbindlich. Auf nationaler Ebene stellen die gesetzlichen Regelungen mit Bezug zum Klimaschutz das verbindliche Instrumentarium dar. Daneben gibt es auf europäischer sowie nationaler Ebene freiwillige Selbstverpflichtungen, in denen sich Industriezweige zu bestimmten Klimaschutzzielen verpflichten. Bei diesen Vereinbarungen entstehen allerdings in der Regel keinerlei Konsequenzen, wenn die Ziele nicht erreicht werden.

 

Die drei Folgeseiten führen wichtige internationale, europäische und deutsche Regelungen zum Klimaschutz auf und erläutern kurz die Inhalte.

 

 
 
Fachzentrum Klimawandel Hessen
Letzte Änderung: 18.10.2010